Gutachten zur Fahreignung (nur in Backnang)

Leiden Sie unter einer neurologischen Erkrankung, die die Kraftfahreignung in Frage stellt, werden Sie eventuell von der Führerscheinstelle des Landratsamtes aufgefordert, ein fachärztliches Gutachten zur Fahreignung anfertigen zu lassen.

Sie müssen das kostenpflichtige Gutachten bei einem Facharzt in Auftrag geben, der nicht Ihr behandelnder Arzt ist und über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt.

In der Backnanger Praxis führen wir solche Gutachten durch.

Terminvereinbarung

Für die Terminvereinbarung ist es nötig, dass Sie zunächst (ohne Termin) in die Backnanger Praxis kommen, um einen Gutachtentermin zu vereinbaren. Bitte bringen Sie folgendes mit:

1. Anschreiben der Führerscheinstelle

2. Ausgedrucktes PDF-Formular, Download s.u.

3. 80 Euro Baranzahlung

 

Download
VereinbarungVerkehrsgutachten.pdf
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